Hallo,
hier die
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente / Visum
Jeder Reisende, auch Kinder jeglichen Alters, benötigt ein eigenes Reisedokument.
Deutsche Staatsangehörige nehmen am „Visa Waiver“ Programm der USA teil und können als Touristen, Geschäftsreisende oder zum Transit im Regelfall bis zu einer Dauer von neunzig Tagen ohne Visum in die USA einreisen, wenn sie
* im Besitz eines mindestens für die Dauer des geplanten Aufenthaltes gültigen, regulären (bordeauxroten), maschinenlesbaren deutschen Reisepasses sind oder einen vor dem 26.10.2006 ausgestellten und nach diesem Datum nicht verlängerten Kinderreisepass, der ein Foto enthält, besitzen,
* mit einer regulären Fluglinie oder Schifffahrtsgesellschaft einreisen,
* ein Rück- oder Weiterflugticket (welches - außer für Personen mit festem Wohnsitz in diesen Ländern - nicht in Kanada, Mexiko oder der Karibik enden darf), gültig für den Zeitraum von max. 90 Tagen ab der ersten Einreise in die USA, vorweisen können und
* im Besitz einer elektronischen Einreiseerlaubnis sind („Electronic System for Travel Authorization“-ESTA-, siehe unten stehende Erläuterungen).
Hinweis: Auch die Einreise auf dem Landweg von Kanada oder Mexiko ist im Rahmen des „Visa Waiver“ Programms möglich. Bei Einreise auf dem Landweg entfällt die Pflicht der Vorlage eines Rück- oder Weiterflugtickets sowie der elektronischen Einreiseerlaubnis.
Auch die Erfüllung der obigen Kriterien zur Teilnahme am „Visa Waiver“ Programm begründet keinen Anspruch auf Einreise in die USA. Die endgültige Entscheidung über die Einreise trifft der zuständige US-Grenzbeamte.
Wenn Sie aus einem anderen Grund in die USA reisen oder eine der o.g. Voraussetzungen nicht erfüllen, ist grundsätzlich ein Visum erforderlich – zum Beispiel wenn Sie:
* vorhaben, in den USA einer bezahlten oder unbezahlten Arbeit nachzugehen (auch Au Pair oder auch bei nur vorübergehend in den USA ausgeführten Tätigkeiten, z.B. Journalisten),
* den Besuch einer Ausbildungsstätte planen (auch einer Sprachschule),
* an einem Austauschprogramm teilnehmen,
* eine Forschungsarbeit durchführen,
* in den USA heiraten und dort anschließend wohnen wollen,
* nicht mit einem regelmäßig verkehrenden Beförderungsmittel einreisen (z.B. Segler, Piloten; gilt auch für Überseeterritorien)
* keine elektronische Einreiseerlaubnis erhalten haben (siehe unten stehende Erläuterungen)
Bei der visumfreien Einreise wird die tatsächlich erlaubte Aufenthaltsdauer vom US-Grenzbeamten individuell festgelegt und soll dem Reisezweck entsprechen. Eine spätere Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung – etwa, wenn sich Ihre Ausreise durch unvorhergesehene Umstände verzögert – ist nicht möglich (anders, wenn Sie mit einem Visum eingereist sind: In diesem Fall kann jedes Büro der Einreisebehörde BCIS eine Verlängerung des Aufenthalts genehmigen). Der Tag, an dem Sie spätestens die USA wieder verlassen müssen, wird bei der Einreise in den Pass eingestempelt ("admitted until xx-xx-xx". Beachten Sie bitte das amerikanische Datumsformat - der Monat wird zuerst genannt, dann der Tag: '3-10' ist der 10. März, nicht der 3. Oktober!)
Faustregel: Zur visumfreien Einreise in die USA im Rahmen des „Visa Waiver“ Programms berechtigen alle regulären (bordeauxroten) deutschen Reisepässe (sowohl die vor dem 1.11.2005 ausgestellten maschinenlesbaren als auch die seit 1.11.2005 ausgestellten Reisepässe -so genannte e-Pässe, die einen Chip enthalten).
Mit dem vorläufigen (grünen, höchstens ein Jahr gültigen) Reisepass benötigen Sie ein Visum.
Kinderreisepässe werden zur visumfreien Einreise nur dann anerkannt, wenn sie vor dem 26.10.2006 ausgestellt und ab diesem Datum nicht verlängert wurden und ein Foto enthalten. Falls Ihr Kind einen ab dem 26.10.2006 ausgestellten oder verlängerten Kinderreisepass oder gar noch einen Kinderausweis besitzt, sollten Sie rechtzeitig vor der Reise einen regulären (bordeauxroten) deutschen Reisepass für Ihr Kind beantragen. Anderenfalls ist ein Visum erforderlich.
Das Visum ist bei der zuständigen US-Botschaft bzw. dem zuständigen US-Generalkonsulat zu beantragen.
Electronic System for Travel Authorization (ESTA)
Seit dem 12. Januar 2009 müssen alle Reisenden, die im Rahmen des „Visa Waiver“ Programms (VWP) in die USA reisen, vor der beabsichtigten Einreise zwingend via Internet unter
https://esta.cbp.dhs.gov
eine gebührenfreie elektronische Einreiseerlaubnis („Electronic System for Travel Authorization“-ESTA-) einholen. Die Beantragung über Dritte (z.B. Reisebüro) ist möglich. Die einmal erteilte Einreiseerlaubnis gilt für beliebig viele Einreisen innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren. Nur bei folgenden Sondersituationen muß auch vor Ablauf von zwei Jahren eine neue „Travel Authorization“ beantragt werden:
* Wechsel des Reisepasses
* Änderung des Namens
* Wechsel der Staatsangehörigkeit
* Wechsel de